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Flache Gewässer und Uferlinien stellen normalerweise unüberwindbare natürliche Grenzen für Wasserfahrzeuge dar.
Hovercrafts mit ihren besonderen Fahreigenschaften unterliegen praktisch diesen Einschränkungen nicht. Jetzt bieten Binnengewässer und Bundeswasserstraßen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, erweiterte Sport- und Freizeitmöglichkeiten. |
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Gewöhnlich verhindert im Winterhalbjahr eine Eisschicht den Wassersport auf unseren Gewässerflächen. Hovercrafts „überfliegen“ Eisflächen. Wen es in den Fingern kribbelt, kann mit Hovercrafts eine völlig neue Eissportart erleben.
Speziell für die Lebensrettung auf Eisflächen bieten Hovercrafts eine einzigartige Möglichkeit. Sie schweben von Land über das Eis und können dort Rettungseinsätze ausführen, die das Überleben aller Lebewesen sichern.
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Hovercrafts können durch den fehlenden Untergrundkontakt Landflächen überfliegen. Oberflächenfauna und –vegetation werden nicht beschädigt. Neue Freizeitmöglichkeiten stehen also nicht im Widerspruch zu Umwelt- und Naturschutz.
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Zu Land, zu Wasser und immer in der Luft – das ist das Motto eines Hovercrafts. Egal welche Untergründe es überfliegt, ständig sind die Kenntnisse über Aerodynamik anzuwenden. Bei einer „Flughöhe“ von ca. 25 cm befindet sich der Hovercraftpilot im permanenten Tiefflug. Generell erfolgt der Auf- und Vortrieb durch einen turbinenähnlichen Propeller im Heck des Hovercrafts. Die Steuerung des Fahrzeuges erfolgt genau wie bei einem Flugzeug. Natürlich muss auf die Vertikalbewegung größtenteils verzichtet werden.
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